§ 1 Allgemein
1.1 Levellu Marketing/Tobias Lebelhuber, Panoramastraße 25, 4653 Eberstalzell (im Folgenden „ANBIETER“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dessen Vertragspartner (im Folgenden „KUNDE“). Der KUNDE ist eine Person oder Gesellschaft, die entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen des ANBIETERS in Anspruch nimmt. Der ANBIETER erbringt seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem KUNDEN sind nur wirksam, wenn sie vom ANBIETER schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, vom ANBIETER nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des KUNDEN durch den
ANBIETER bedarf es nicht.
1.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
1.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote des ANBIETERS verstehen sich freibleibend. Damit wird der KUNDE unverbindlich eingeladen, ein Angebot (im Folgenden „Angebot“) zum
Vertragsabschluss (durch Bestellung) zu übermitteln. An diese Bestellung ist der KUNDE 14 Tage gebunden. Durch die Bestellung erklärt der KUNDE ausdrücklich oder schlüssig, die gegenständlichen AGB anzuerkennen und zu akzeptieren.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN erfolgt sobald eine der folgenden Handlungen gesetzt wird:
-schriftliches Akzeptieren der Bestellung durch den ANBIETER
-Beginn mit der Leistungserbringung durch den ANBIETER an den KUNDEN aufgrund einer Bestellung (zB Terminierung eines Kick Off Termins)
§ 3 Leistungen
3.1 Der ANBIETER erbringt Marketingdienstleistungen mit dem Fokus auf die Gewinnung von Anfragen potentieller Bewerber/Kunden für den KUNDEN (sog. „Leads“) im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des ANBIETERS, sofern keine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.3 Beauftragt der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen in dessen Namen, akzeptiert der KUNDE, dass er damit dem ANBIETER auch die entsprechende Vollmacht erteilt. Einer gesonderten Vollmachtserteilung bedarf es nicht.
3.4 Im Rahmen der Erbringung der Leistungen fallen Werbekosten an, welche vom KUNDEN (zuzüglich zur Vergütung nach Pkt. 4.) zu tragen sind. Das Budget der Werbekosten wird vom KUNDEN festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Erfolgt die Bezahlung von Werbekosten über den ANBIETER, ist einem Lastschrifteinzug oder einer Akontoverrechnung vom KUNDEN zuzustimmen. Darüber hinaus wird für die Abwicklung der Abrechnung vom ANBIETER eine Handlingfee in Höhe von 10% des Werbebudgets verrechnet.
3.5 Der ANBIETER schuldet dem KUNDEN bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen).
3.6 Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
3.7 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.8 Termine mit dem KUNDEN können, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, vom ANBIETER digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchgeführt werden. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um das Angebot vollständig nutzen zu können.
3.9 Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
§ 4 Vergütung
4.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern die Vergütung nicht individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß der dem Angebot angeschlossenen Preisliste.
4.2 Wird zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER eine Nutzung der vom ANBIETER erstellten Inhalte und Websites auch nach Ende der Vertragslaufzeit vereinbart, hat der KUNDE dem ANBIETER das dafür bedungene (Teil-)Entgelt für die Dauer der vereinbarten Nutzung zu zahlen.
4.3 Ist eine Einrichtungsgebühr vereinbart, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung ist keine erneute Einrichtungsgebühr zu entrichten.
4.4 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, zuzüglich USt. und ab dem Sitz des ANBIETERS.
4.5 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Soweit Teilzahlungen oder monatliche wiederkehrende Zahlungen vereinbart wurden, sind diese monatlich im Vorhinein zu entrichten.
4.6 Die Pflicht zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch dann, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen vom ANBIETER nicht verschuldeten Gründen notwendig ist.
4.7 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung oder wird aus anderen dem KUNDEN zurechenbaren Gründen die Leistungserbringung behindert oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
4.8 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom ANBIETER schriftlich bestätigten Gegenforderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Inkasso
5.1 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem vom ANBIETER im Angebot vereinbarten Bedingungen.
5.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3 Im Fall höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist der ANBIETER zur Aufhebung des Vertrags berechtigt.
5.4 Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten (vlg. Pkt. 6.) nicht rechtzeitig nach, gehen hieraus entstehende Verzögerungen zu Lasten des KUNDEN.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der KUNDE verpflichtet sich, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die vom ANBIETER zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß begonnen und reibungslos ausgeführt werden können, wie insbesondere die zeit- und ordnungsgerechte Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten oder erforderlichenfalls der Zugang zu den Räumlichkeiten des KUNDEN. Schäden und Mehraufwendungen, die der ANBIETER aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des KUNDEN entstehen, sind vom KUNDEN zu ersetzen.
6.2 Der KUNDE haftet gegenüber dem ANBIETER, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und eine vertragsgemäße Nutzung durch den ANBIETER zulässig ist. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet, insbesondere nicht zur Prüfung der Tauglichkeit, sofern diese nicht offenkundig sind. Der KUNDE stellt sicher, sämtliche erforderliche Einwilligungen sowie ausreichende Nutzungsrechte von Angestellten vorab erhalten zu haben, welche für Interviews, Foto- bzw. Videoaufnahmen oder Ähnlichem zur Verfügung stehen.
§ 7 Vertragslaufzeit
7.1 Der Vertrag ist für die Dauer der im Angebot individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Die exakte Kündigungsfrist ist auf dem unterschriebenen Angebot definiert. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. (verlängert sich mehrmals & so oft bis Kunde kündigt)
7.2 Die Vertragslaufzeit der monatlichen Betreuung beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, nach Freigabe der Karriereseite beim KUNDEN. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Die Dienstleistungen, Seminare und Coachings des ANBIETERS sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der ANBIETER übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.
8.2 Darüber hinaus weist der ANABIETER ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der Seminar, Coachings oder Dienstleistung und gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem KUNDEN werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den ANBIETER kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
8.3 Der ANBIERTER haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
8.4 Der KUNDE hält den ANBIETER auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. KUNDE und ANBIETER werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
§ 9 Haftung, Schadenersatz
9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2 Der ANBIETER haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware hinaus übernimmt der ANBIETER keine Haftung für das Auftreten von Viren, Würmern und/oder anderen Spyware- und Schadprogrammen.
9.4 Der ANBIETER haftet gemäß Pkt. 3.5. nicht für das Eintreten eines konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolgs.
9.5 Schadenersatzansprüche des KUNDEN, gleich aus welchem Titel, verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9.6 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe. Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
9.7 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgen.
9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS den Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Zahlungsort ist Panoramastraße 25, 4653 Eberstalzell.
10.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Vor der Einreichung einer Klage, insbesondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst Herrn Tobias Lebelhuber, Panoramastraße 25, 4653 Eberstalzell zu kontaktieren.
§ 11 Referenznennung
11.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wird, zu Werbezwecken als Referenz öffentlich nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommene Bewertungen des ANBIETERS. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 12 Freigaben, Geheimhaltung, Datenschutz
12.1 Der ANBIETER kann vom KUNDEN Freigaben für dieVeröffentlichung von Inhalten im Namen des KUNDEN verlangen.
12.2 Verzögerungen in der Leistungserbringung, welche auf mangelnde oder verzögerte Freigaben des KUNDEN zurückzuführen sind, sind dem ANBIETER nicht zuzurechnen.Erteilt der KUNDE binnen 14 Tage ab Anfrage durch den ANBIETER keine Freigabe und widerspricht der KUNDE der Veröffentlichung der Inhalte nich ausdrücklich,so gilt die Freigabe als erteilt und ist der ANBIETER berechtigt, die Inhalte zu veröffentlichen.
12.3 Der ANBIETER und der KUNDE verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12.4 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
12.4 Der KUNDE ist verpflichtet, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zuge der Verarbeitung von personenbezogener Daten zu beachten und stellt im Fall eines Verstoßes den ANBIETER von Ansprüchen Dritter frei.
12.5 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund des diese AGB angeschlossenen Auftragsvereinbarungsvertrags. Durch das Angebot des KUNDEN nach Punkt 2.1. gilt dieser Auftragsvereinbarungsvertrag als durch den KUNDEN und Verantwortlichen als angenommen.
§ 13 Urheberrecht
13.1 Sämtliche dem KUNDEN im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte oder bei Leistungserfüllung erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der KUNDE erhält das nicht exklusive, für die Vertragslaufzeit befristete und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Kampagnen und deren Inhalte.Sofern nicht anders vereinbart, ist jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere für die weitere Nutzung nach Ablauf der Vertragslaufzeit, sind möglich.
13.2 Rechte an für den KUNDEN allfällig erstellten Websites (zB Karriereseiten) sowie deren Domains stehen dem ANBIETER zu, sofern nicht abweichendes vereinbart wird.
13.3 Der KUNDE räumt dem ANBIETER an von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalten das nicht exklusive, für die Vertragslaufzeit befristete und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein.
13.4 Wird zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER eine Nutzung der vom ANBIETER erstellten Inhalte und Websites auch nach Ende der Vertragslaufzeit vereinbart, gewährt der ANBIETER dem KUNDEN nach vollständiger Bezahlung des dafür bedungenen (Teil-)Entgelts ein nicht exklusives und übertragbare Nutzungsrecht. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN getroffenen Vereinbarung.
13.5 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen.
13.6 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei, sofern diese Inhalte vom KUNDEN zur Verfügung gestellt wurden.
§ 14 Salvatorische Klausel
14.1 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.